Siehe Raumkosten
Verrechnungssatz für innerbetriebliche Raumnutzung. Ausgangspunkt für den Raumkostendeckungssatz bildet die Plansumme der –3 Raumkosten. Sie ergibt sich aus der Summe der einzelnen Kostenarten der Kostenstelle »Grundstücke und Gebäude«. Der Raumkostendeckungssatz ergibt sich dann aus dem Quotienten der Plankostensumme und den insgesamt genutzten qm, vorausgesetzt, daß die Kostenverursachung pro qm genutzte Fläche in allen Kostenstellen des Betriebes gleich ist. Betrieblich nicht genutzte Raumteile, wie beispielsweise Treppen, bleiben außer Ansatz. In der Regel sind mehrere Raumkostendeckungssätze notwendig, weil unterschiedliche Kostenverursachungen gegeben sind, z.B. beheizte oder unbeheizte Räume oder Alt- und Neubauten.
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