Ermächtigung einer Bank an eine andere Bank, für ihre Rechnung einer dritten Bank im Rahmen einer Remboursanforderung einen bestimmten Betrag auszuzahlen. Im internationalen Akkreditivgeschäft (Akkreditiv) spielen derartige Ermächtigungen eine erhebliche Rolle, wenn die Akkreditivbanken mit den Banken, die als Zahlstellen fungieren, keine direkten Kontoverbindungen in der Akkreditivwährung haben.
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