Wechsel
ist im Wechselgeschäft (Wechsel) der erste Wechselnehmer, an den oder an dessen Order (Indossament) der Betrag, über den der Wechsel lautet, gezahlt werden soll.
Wechselnehmer, d.h. derjenige, an den oder dessen Order der Wechselbetrag zu zahlen ist.
Siehe auch: Wechselnehmer (Wechsel).
(Wechselnehmer) Beteiligter bei einem —Wechsel, an den oder an dessen Order gezahlt werden soll. Die Angabe des Remittenten ist nach Art. 1 WG unbedingtes Erfordernis für die Gültigkeit des gezogenen Wechsels, nach Art. 75 WG für die Gültigkeit des Solawechsels.
Andere Bezeichnung für einen Wechselnehmer, d. h. denjenigen, an den oder dessen Order gezahlt werden soll.
Bez. f. den Wechselnehmer.
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