EG-Verträge
Nach ihrem Unterzeichnungsort benannte Gründungsverträge der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG). In die am 25. März 1957 in Rom unterzeichneten und am 1. Januar 1958 in Kraft getretenen EG-Verträge wurde auch der 1952 in Kraft getretene Vertrag der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) einbezogen.
- Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
Begr. f. d. in Rom am 23.03.1957 und am 25.03.1957 unterzeichneten Verträge, die zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) führten. Die beiden Verträge von Rom traten am 01.01.1958 in Kraft.
Vorhergehender Fachbegriff: Römermonat | Nächster Fachbegriff: Rückbürgschaft
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|