Klassifizierung des Rohholzes nach bestimmten Kriterien (Holzart, Mittendurchmesser, Länge, Qualität). Aus dem vielgestaltigen Naturprodukt soll durch die Kennzeichnung der gesetzlichen Handelsklasse eine marktgängige Ware gemacht werden. Rechtsgrundlagen sind die EG-Richtlinien zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Sortierung von Rohholz von 1968 sowie das Gesetz und die VO über gesetzliche Handelsklassen für Rohholz von 1969.
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