Vereinbarung der Westalliierten vom 28. 12. 1948, die das Ruhrgebiet einer Sechs-MächteKontrolle unterwirft und zur Aufteilung der Kohle-, Koks- und Stahlproduktion eine Internationale Ruhrbehörde schafft. Dafür wird das Ruhrgebiet nicht, wie ursprünglich geplant, aus dem deutschen Staatsverband ausgegliedert. Ziele sind die Sicherung der europäischen Kohleversorgung und die Kontrolle der deutschen Schwerindustrie. Die Bundesrepublik tritt am 30. 11. 1949 bei. Mit Gründung der Montan-Union 1952, der die Bundesrepublik als gleichberechtigtes Mitglied beitritt, verliert des Ruhrstatut seine Geltung.
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