Mit diesem Begriff werden bei der Gewerbesteuer Gewinnanteile belegt, die aus einer Beteiligung von mindestens 10% an einer —Kapitalgesellschaft oder einem Kreditinstitut des öffentlichen Rechts entstehen. Schachtelerträge sind von der Gewerbesteuer befreit, um Mehrfachbesteuerungen zu vermeiden. Ein Schachtelprivileg besteht auch bei der — Körperschaftsteuer für Erträge aus ausländischen Tochtergesellschaften.
Vorhergehender Fachbegriff: Schachteldiagramm | Nächster Fachbegriff: Schachtelprivileg
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|