Kurzbezeichnung für Sichtzahlungsakkreditiv.
oder Sichtzahlungsakkreditiv. Bei dieser Art von Dokumentenakkreditiv wird dem Akkreditierten (Exporteur) bei Vorlage der vereinbarten Dokumente und nach deren Überprüfung der Akkreditivbetrag ausbezahlt (meistens von der Akkreditivstelle).
spezifische Form des Akkreditivs, bei dem der Gegenwert der Ware bei Dokumentenvorlage ausgezahlt wird.
Form des Akkreditivs, unter dem die eröffnende Bank sich gegenüber dem Begünstigten zur Zahlung Zug um Zug gegen Vorlage akkreditivkonformer Dokumente verpflichtet.
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