von der öffentlichen Hand geförderte oder getragene bauliche Sanierung von Stadtteilen, ohne wesentliche funktionelle (qualitative, quantitative) Nutzungsänderung. Beispiele für Stadterneuerung sind die Altstadtsanierung, die Revitalisierung und die städtebauliche Denkmalpflege. Demzufolge ist die Stadterneuerung vom Stadtumbau begrifflich zu unterscheiden, der zu veränderten Bodennutzungen führt (Baugesetzbuch).
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