alle Maßnahmen zur Vermeidung von Zahlungsunfähigkeiten und zur Sicherung des Fort- bestandes von Unternehmen.
Maßnahmen zur Wiederherstellung der Rentabilität und des finanziellen Gleichgewichts verlustreicher, überschuldeter bzw. der Gefahr der Zahlungsunfähigkeit ausgesetzter Unternehmungen.
Die Sanierung wird meistens nicht auf Finanzierungsmaßnahmen beschränkt. Häufig werden zugleich Umstrukturierungen, personelle Veränderungen, Rationalisierungsmaßnahmen usw. eingeleitet, je nach den spezifischen Ursachen der Sanierungsbedürftigkeit (z. B. Fehlentscheidungen im Bereich der Finanzierung, Preispolitik, Investitionspolitik).
Sanierung im engeren Sinne ist ein Sonderanlaß der Finanzierung, bei der durch eine oder mehrere Finanzierungsmaßnahmen die Unterbilanz einer Unternehmung beseitigt wird. Entsprechend wird von einstufiger und mehrstufiger Sanierung gesprochen. Sanierung im weiteren Sinne sind alle organisatorischen, technischen und finanziellen Maßnahmen, die dazu beitragen, eine Verbesserung der Vermögens- und Ertragslage der Unternehmung zu erreichen.
(engl. recapitalization, capital reconstruction/reorganization) Unter Sanierung (lat. sanare = heilen) werden alle Maßnahmen zur Gesundung eines Not leidenden, insolvenzbedrohten oder insolventen (Insolvenz, Zahlungsunfähigkeit) Unternehmens durch seine Eigentümer oder Gesellschafter, oft mit Beteiligung von externen Sanierungshelfern, verstanden. Nach der Sanierung soll das Unternehmen wieder wirtschaftlich und erfolgreich arbeiten können.
Man unterscheidet die personelle Sanierung (z. B. durch qualifiziertere Besetzung der Arbeitsplätze), die organisatorische Sanierung (z. B. durch Rationalisierung), die sachliche Sanierung (z. B. durch Abstoßen unwirtschaftlich arbeitender Unternehmensbereiche) und die finanzielle Sanierung, durch Zuführung neuen Kapitals, Umwandlung von Fremd in Eigenkapital (Beteiligung), von kurzfristigen Krediten in langfristiges Fremdkapital (Fremdkapitalkonsolidierung) und andere Maßnahmen (siehe auch Vergleich, Konkurs, Liquidation).
Alle planvollen Maßnahmen, die geeignet sind, ein notleidendes Unternehmen vor dem Zusammenbruch zu bewahren und seine Leistungsfähigkeit wiederherzustellen. Die Sanierung ist im Gegensatz zum Konkurs auf die Fortführung des Unternehmens ausgerichtet. Die Ursachen der Sanierungsbedürftigkeit bralichen nicht ausschließlich im finanziellen Bereich zu liegen. Sie werden sich jedoch auch dann, wenn sie z. B. durch den leistungswirtschaftlichen, organisatorischen oder personellen Bereich bedingt sind, mittel oder langfristig in nachhaltigen Liquiditäts und Rentabilitätsschwierigkeiten äußern. Die Beendigung dieser Schwierigkeiten erfordert meist auch finanzielle Sanierungsmaßnahmen, deren auslösendes Moment bei Aktiengesellschaften oftmals der Verlust der Hälfte des Grundkapitals darstellt (§ 92 Abs. 1 AktG 1965). Die Sanierung vollzieht sich im Regelfall nicht vor den Augen der Öffentlichkeit, sondern in Absprache zwischen Unternehmensführung, Gesellschaftern und Gläubiger, hier vor allem den Banken (sogenannte »stille Sanierung«). Spektakuläre »offene Sanierungen« sind selten und beziehen sich meist auf in Schwierigkeiten geratene Groß Unternehmen (z. B. Krupp 1968, HeLaBa 1974). Bei AG’s wird neben der Sanierung durch Herabsetzung des Grundkapitals (entweder durch Abstempeln des Nennwertes der Aktien oder durch Zusammenlegung) bevorzugt eine Kapitalherabsetzung mit anschließender Kapitalerhöhung durchgeführt. Durch diese letztere Form der finanziellen Sanierung wird nicht nur die Unterbilanz beseitigt, sondern durch die Kapitalerhöhung werden dem Unternehmen zusätzliche finanzielle Mittel zugeführt. Daneben gibt es eine Reihe weiterer rechtsformunabhängiger Möglichkeiten zur Sanierung, die in Grenzfällen bis zum Vergleich führen können (vgl. Übersicht Sanierung 981, entnommen aus Vormbaum, H.: Finanzierung der Betriebe, 5. Aufl. 1977, Sanierung 403).
In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Maßnahmen zur Umstrukturierung eines Unternehmens, das in finanziellen oder absatzbedingten Schwierigkeiten steckt. Die Kapitaleigner, Banken und andere Großgläubiger setzen in der Regel einen Sanierer ein, der die vorherige Geschäftsleitung ablöst. Meist ist die Sanierung mit Teilverkauf, Stillegungen und Entlassungen von Belegschaftsteilen verbunden. >Ausgründung, Belegschafts-Buy-out, >Betriebsaufspaltung, >Downsizing, >Management-Buy-out, >Outsourcing, -spin-off
1. Vor allem finanzielle, aber meist damit verbunden auch organisatorische (Restitutions-) Massnahmen, die zur Rettung bzw. Wiedergesundung von insolvenzbedrohten oder insolventen Unternehmen ergriffen werden (können). Oft sind die bisherigen Hausbanken solcher Unternehmen daran als Sanierungshelfer mass-gebl. beteiligt: Sanierungshilfe durch Banken. Zu dem Zweck wird ein detaillierter Sanierungsplan aufgestellt, der erforderliche Massnahmen nach Art, Ausmass und Zeit beinhaltet. 2. Form der Problemkreditbehandlung.
Wenn ein Unternehmen durch Verluste in finanzielle Schwierigkeiten geraten ist, dann soll eine Sanierung dazu dienen, die Leistungsfähigkeit wiederherzustellen. Voraussetzung hierfür ist, dass nicht nur entstandene Verluste durch Herabsetzung des Grundkapitals buchtechnisch beseitigt oder dem Betrieb neue finanzielle Mittel zur Verbesserung seiner Kapitalausstattung und seiner Liquiditätslage zugeführt werden, sondern dass insb. auch die Analyse der Ursachen für die schlechte Geschäftsentwicklung eine Gesundung des Unternehmens, z. B. durch eine durchgreifende Reorganisation, möglich erscheinen lässt. Bei der Aktiengesellschaft zeigen sich Verluste durch einen —Verlustvortrag in der handelsrechtlichen Eigenkapitalgliederung, der eine Korrektur des ausgewiesenen — Eigenkapitals bedeutet. Durch eine —Kapitalherabsetzung lassen sich diese Verluste buchmässig decken. Mit Hilfe einer solchen buchmässigen Sanierung (reine Sanierung) werden dem Unternehmen jedoch keine neuen Mittel zugeführt, die es in einer schlechten wirtschaftlichen Situation dringend benötigte. Aus diesem Grund wird gewöhnlich eine andere Sanierungsmethode verwendet, die Sanierung mit Zuführung von Mitteln. Sie wird entweder dadurch erreicht, dass sich an die —vereinfachte Kapitalherabsetzung eine Kapitalerhöhung anschliesst oder dass die Aktionäre ihren "Verlustanteil" durch Zuzahlungen ausgleichen. Im ersten Fall hat die Kapitalherabsetzung den Zweck, den Verlustvortrag zu beseitigen und den Kurs der Aktie, der in einer solchen Situation gewöhnlich unter dem Nennwert liegt, wieder auf oder über pari zu heben, damit wegen des Verbots der Unterpari-Emission (§ 9 Abs. 1 AktG) eine Kapitalerhöhung überhaupt Aussicht auf Erfolg hat. Im zweiten Fall der Zuführung von Mitteln ist die Gesellschaft auf die Bereitschaft und die Fähigkeit der Aktionäre angewiesen, ihren Verlustanteil durch Zuzahlungen auszugleichen. Aus diesem Grund hat sich die Form der Alternativsanierung entwickelt, d. h. die Aktionäre können wählen, ob sie entweder den Verlustanteil durch Zuzahlung begleichen wollen oder den Nennwert ihrer Aktien herunterstempeln bzw. ihre Aktien zusammenlegen lassen. Da die Gesellschaft an der Zuzahlung stärker interessiert ist, wird sie für diesen Fall den Aktionären Vorzugsrechte anbieten.
Literatur: Vormbaum, H., Finanzierung der Betriebe, 8. Aufl., Wiesbaden 1990. Wöhe, G., Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 17. Aufl., München 1990, S. 892 ff.
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