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Ständiger Vertreter

Person, die nachhaltig die Geschäfte eines Unternehmens besorgt und dabei dessen Sachweisungen unterliegt, § 13 Satz 1 AO. Diese Definition wird in Satz 2 durch zwei typische Beispiele ergänzt. Danach ist eine Person, die a) für ein Unternehmen nachhaltig Verträge abschließt oder vermittelt oder Aufträge einholt oder b) einen Bestand von Gütern oder Waren unterhält und davon Auslieferungen vornimmt, ein ständiger Vertreter dieses Unternehmens.

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