Expatriates bzw. Stammhausdelegierte sind i.d.R. Führungskräfte, die von der Zentrale ihres Heimatlandes in ausländische Tochtergesellschaften und Niederlassungen entsandt werden und deren Einsatz im Ausland zeillich begrenzt ist, jedoch mindestens ein bis zwei Jahre beträgt (vgl. Keiner, 1989, Sp. 1925). Im Gegensatz dazu stehen Mitarbeiter, die im Betätigungsland einer Tochtergesellschaft beheimatet sind oder aus Drittländern kommen. Obwohl in der Unternehmenspraxis der zeitweilige Einsatz von Führungskräften im Ausland keine Ausnahmeerscheinung ist, existieren Probleme im Zusammenhang mit dem Personaltransfer. Diese betreffen vor allem die Mitarbeiterremtegration.
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