Forderung, dass eine —Entscheidungsregel für Risikosituationen folgende Eigenschaft aufweisen soll: · Wird eine sichere Ergebnismöglichkeit mit der Möglichkeit verglichen, · mit der Erfolgswahrscheinlichkeit p ein besseres Ergebnis e" und mit der Gegenwahrscheinlichkeit (1 — p) ein schlechteres Ergebnis e\' zu erzielen (e" e e\'), so gibt es stets einen kritischen Wert der Erfolgswahrscheinlichkeit, für den beide Alternativen gerade als gleichwertig eingestuft werden. Verlangt man von einer Entscheidungsregel für Risikosituationen, dass sie neben dem Stetigkeitsaxiom auch dem Ordinalund dem Substitutionsaxiom genügt, so muss sie mit dem Bernoulli-Prinzip vereinbar sein.
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