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Storno

Das Aufheben bzw. Zurückziehen eines Auftrags durch den Auftraggeber nennt man Storno.

Unrichtige Buchungen, die infolge eines Irrtums, eines Schreib- oder Übermittlungsfehlers oder aus ähnlichen Gründen vorgenommen worden sind, darf eine Bank nach ihren Allgemeine Geschäftsbedingungen auch ohne Zustimmung des Kunden berichtigen (stornieren).

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