Um bei der Bezugskalkulation den tatsächlichen Einkaufspreis zu ermitteln, sind außer dem Warenpreis selbst Substanzkosten und Finanzkosten (Valutakorrekturen, Zeitkorrekturen) zu berücksichtigen. Die Substanzkosten setzen sich ihrerseits zusammen aus
1. Preiskorrekturen (z.B. wegen Preisschwankungsklauseln, Qualitätszuschlägen)
2. Mengenkorrekturen (bei abweichend gelieferten Mengen)
3. Lagermanipulationskosten (Behandlung, Bearbeitung, Veredelung).
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