(Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) enthält die Vorschriften, die die zuständigen Behörden bei der Betriebsgenehmigung neuer Anlagen zu beachten haben. Die am 28. 8. 1974 in Kraft getretene TA Luft enthält u. a. Emissions-Grenzwerte für mehr als SO staubförmige und mehr als 120 gasförmige Stoffe u. a., Vorschriften zum Stand der Technik umweltgefährdender Anlagen und Immissionswerte für Chlor, Chlorwasserstoff, Fluorwasserstoff, Kohlenmonoxid, Schwefeldioxid, Schwefelwasserstoff und Stickoxide (Stickstoffdioxid, Stickstoffmonoxid). In der 1985/86 verabschiedeten Novellierung der TA Luft wurden insb. die zulässigen Emissionsgrenzwerte von Anlagen — entsprechend der seit 1974 eingetretenen Veränderung des Standes der Technik — deutlich verschärft. Innerhalb von drei bis acht Jahren sollen alle alten Anlagen auf den Stand der Technik von Neuanlagen gebracht werden, (letzter Sanierungstermin in den alten Bundesländern ist 1994). Für die neuen Bundesländer gelten diese Fristen von 1990 bis 1998.
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