Spezieller Haftungszeitraum beim Seetransport durch einen Verfrachter. Er erstreckt sich von der Anlieferung der Güter über die Reling des Schiffes bis zur Abladung über die Reling des Schiffes am Zielhafen. Er ist von Bedeutung für die Ausnahmetatbestände der Haftung eines Verfrachters nach §606 Handelsgesetzbuch (HGB) (zum Beispiel im Zusammenhang mit der Landschadensklausel). (Seetransporthaftung)
Im Seetransportrecht der Begr. f. d. Haftungszeitraum von der Anlieferung der Ware über die Reling eines Seeschiffes im Verschiffungshafen bis zur Abladung der Ware über die Reling des Seeschiffes im Bestimmungshafen. In diesem Zeitraum haftet der Verfrachter für alle während des Seetransports an der Ware auftretenden Schäden.
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