Verpflichtung, —Tarife aufzustellen, bekanntzugeben und gegen jedermann in gleicher Weise anzuwenden. Er ist als "Tarifpflicht" in den Gesetzen der Verkehrsträger verankert (z. B. Eisenbahnverkehrsordnung, Bundesbahngesetz, Binnenschiffahrtsgesetz, Güterkraftverkehrsgesetz). Der Tarifzwang ist eines der Merkmale der "gemeinwirtschaftlichen Verkehrsbedienung" und somit Instrument der staatlichen Tarifpolitik.
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