Monopoltheorie, Forchheimerscher Fall
Preisführerschaft
Als - vollkommenes Monopol bezeichnet man in der Wettbewerbstheorie nach Fritz Machlup eine Marktform, in der der Gewinn dann am höchsten ist, wenn die Grenzkosten der verkauften Menge gleich dem Grenzerlös sind. Bei einem unvollkommenen Monopol wird unterstellt, dass die Aktionsfreiheit des Monopolisten beschränkt ist; Preis- und Absatzpolitik werden von Verboten, Folgeandrohungen oder Befürchtungen verschiedener Art mitbestimmt. Ein Teilmonopol liegt vor, wenn sich ein Großer und mehrere Kleine den Markt teilen: Die Kleinen akzeptieren für sich den Verkaufspreis des Großen und rechnen damit, zum festgesetzten Preis jede Menge, die sie auf den Markt bringen, absetzen zu können.
Vorhergehender Fachbegriff: Teillieferungskauf | Nächster Fachbegriff: Teilnehmerbetrieb
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|