Zentraler Bestandteil der Prozesskostenrechnung ist die Analyse und Strukturierung aller in den einbezogenen Unternehmensbereichen durchgeführten Tätigkeiten, die zu Teilprozessen zusammengefasst werden. Es handelt sich bei ihnen meist um physische Aktivitäten wie die Ausführung eines Auftrags. Es können aber auch wertbezogene Vorgänge wie Abschreibungen oder die Verzinsung von Lagerbeständen als Teilprozesse angesehen werden. Prozesse, bei denen die Prozessmenge bzw. -häufigkeit in einer Periode von der Kostenstellenleistung abhängig ist, werden als „leistungsmengeninduzierte“ Prozesse bezeichnet. Teilprozesse, für die dies nicht gilt, wie z.B. das Leiten einer Abteilung, stellen „leistungsmengenneutrale“ Prozesse dar.
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