Besondere Form niedrig verzinster Entwicklungshilfekredite, die an den Bezug von Waren und Dienstleistungen aus dem Geberland gebunden sind und bei denen die Gesamtfinanzierung durch die Entwicklungshilfe des Geberlandes verbilligt wird. Sie dürfen nur für Entwicklungshilfeprojekte nach den Bestimmungen der OECD-Konsensusregel an Entwicklungsländer vergeben werden. Sie dürfen daher nicht für Projekte gewährt werden, deren Cash-flowes erlaubt, Finanzierungen zur Markt- oder Konsensuskreditbedingungen zu bedienen. H Helsinki Package)
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