Bezeichnung für die Überführung von Waren zur Inlandsverwendung unter Vorbehalt. Die Verwendung der Ware unterliegt amtlicher Überwachung, weil derartige Güter entweder zollfrei bleiben oder nur ein ermäßigter Zoll erhoben wird. In der Regel ist dieses Verfahren an einen bestimmten Zweck geknüpft (zum Beispiel wissenschaftliche Forschung usw.). Die zur besonderen Verwendung zollamtlich abgefertigten Waren werden jedoch erst dann endgültig in den freien Verkehr gebracht, wenn sie zweck- oder fristgerecht verwendet worden sind.
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