Durch eine Überleitungsrechnung („reconciliation“) werden das nach einem bestimmten Rechnungslegungssystem ermittelte Jahresergebnis sowie die sonstigen Eigenkapitalgrößen offen in die nach einem anderen Rechnungslegungssystem ermittelten korrespondierenden Größen überführt. Sie kommt zur Anwendung, wenn die Aufstellung eines vollständigen Abschlusses nach IAS oder anderen internationalen Rechnungslegungsvorschriften beispielsweise aus Wirtschaftlichkeitsüberlegungen nicht in Frage kommt. Sie ist auch anwendbar, wenn aus Gründen vergleichbarer Informationen ein Ergebnisausweis nach internationalen Vorschriften gewünscht oder rechtlich verlangt wird.
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