eine Möglichkeit des Ansatzes sozialer Kosten in der gesellschaftsbezogenen Rechnungslegung (Sozialbilanzen) und in –+ Kosten-Nutzen-Analysen. Sie bringen die Kosten zum Ausdruck, die nötig sind oder wären, um soziale Kosten (Schäden, Nachteile) zu vermeiden.
Beispiel: Beim Bau eines Flughafens sind soziale Kosten in Form von Lärmbelästigungen der Anwohner zu erwarten. Als (soziale) Kosten werden in einer Kosten-Nutzen-Analyse die (möglichen) Vermeidungskosten, also die Aufwendungen für den Einbau von Lärmschutzvorrichtungen angesetzt. Beurteilung: Die Vermeidungskosten sind nur selten der reale Ausdruck der Einschätzung sozialer Schäden durch die Betroffenen. Dies gilt insbesondere, wenn Vermeidungskosten nur fiktiv angesetzt werden, die Aufwendungen also nicht tatsächlich zur Vermeidung der Schäden (Nachteile) aufgebracht werden.
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