wird notwendig, wenn der Soll-IstVergleich im Rahmen eines geschlossenen Systems der Ist- und Plankostenrechnung, wie z.B. beim gemischten Verfahren (+ Verteilung der Plankosten), durchgeführt wird. Die Kostenabweichungen können entweder von den Kostenstellen direkt auf das Erfolgskonto oder auf die Kostenträger verteilt werden. Welches Verfahren verwendet wird, hängt davon ab, ob die Kostenträgerrechnung als Ist- oder als Plankostenrechnung durchgeführt wird und ob man den Abweichungen Kostencharakter zumißt oder nicht. Werden die Abweichungen auf das Erfolgskonto übertragen, können sie in voller Höhe oder periodisiert je nach Höhe des Absatzes verrechnet werden. Für eine direkte Verrechnung der Kostenabweichungen auf das Ergebniskonto spricht die Tatsache, daß Kostenabweichungen in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Leistungserstellung stehen müssen. Für Rentabilitätszwecke und preispolitische Maßnahmen kann jedoch eine Verteilung der Kostenabweichungen auf die Kostenträger notwendig sein. Bei Verrechnung der Abweichungen auf die Kostenträger kann eine individuelle oder globale Verteilung vorgenommen werden. Die individuelle Umlage ist schwierig, kommt aber der Istkostenrechnung nahe. Bei globaler Verteilung werden vorausgeschätzte Soll-Ist-Differenzen nach Abweichungsarten getrennt verrechnet. Die tatsächlichen Abweichungen werden auf Sammelkonten gebucht und den vorausgeschätzten gegenübergestellt. Die Salden kommen auf das Ergebniskonto. Auf diese Weise werden die Abweichungen wenigstens schätzungsweise auf die Kostenträger verteilt. Ein Mittelweg besteht darin, die Abweichungen zum Teil direkt und zum Teil global auf die Kostenträger zu verrechnen.
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