Die Vollständigkeitserklärung ist die von einem Organ der geprüften Gesellschaft gegenüber dem Abschlußprüfer abgegebene umfassendeVersicherung über die Vollständigkeitder erteilten Auskünfte und Nachweise, insbesondere darüber, daß allebuchungspflichtigen Geschäftsvorfälle in der Buchhaltung erfaßt und sämtliche bilanzierungspflichtigenVermögenswerte, Verpflichtungen und Wagnisse in der Bilanz berücksichtigt sind (Fachgutachten 1/1977, Anm. 1). Das FG 1/1977 verpflichtetden Wirtschaftsprüfer in seiner Eigenschaft als Abschlußprüfer zurEinholung einer Vollständigkeitserklärung von dem geprüften Unternehmen. Es wird jedoch ausdrücklichfestgestellt, daß die Vollständigkeitserklärung kein Ersatz für Prüfungshandlungen ist. Das Institut derWirtschaftsprüfer (IdW) hat Musterfür Vollständigkeitserklärungen, und zwar für die in der Praxis häufig vorkommenden Fälle, erarbeitet, die imkonkreten Einzelfall eingeschränkt, ergänzt oder erweitert werden müssen.
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