Nach Dieter Schneider ist die Wohlstandsmaximierung als die allgemeinste finanzwirtschaftliche Zielvorschrift anzusehen. Sie besteht in der Erreichung eines Optimums von Einnahmen und gleichzeitigem Vermögenszuwachs. Sie ist also eine Kombination von Eimkommensmaximierung und Vermögensmaximierung. Da für eine eindeutige Lösung eine Austauschregel für die beiden Zielgrößen bestehen muß, ist sie nur bei personenbezogenen Unternehmungen (z.B. oHG), nicht dagegen bei kapitalbezogenen Unternehmungen (z.B. Publikums-AG) möglich.
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