Wechsel
Auch: unechter Domizilwechsel. Gezogener Wechsel mit Zahlstellenvermerk. Der Wechsel ist bei einer Bank am Wohnort des Bezogenen, nicht aber bei diesem selbst zahlbar gestellt. Wechsel können per entspr. Domizilvermerk auch bei einer Landeszentralbank zahlbar gestellt werden. Banken berechnen für die Bezahlung solcher Wechsel eine Domizilprovision.
S. Wechsel.
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