In der —Wirtschaftspolitik gelten solche Massnahmen als zielkonform, die nach kritischer Prüfung geeignet erscheinen, das gestellte Ziel zu erreichen. Nebenwirkungen sollen möglichst weitgehend ausgeschlossen werden. Diese Forderung umschliesst mittelbar auch das Gebot der Systemkonformität, da davon auszugehen ist, dass Verstösse dagegen negative allokative Konsequenzen haben werden.
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