direkte Steuer, die z. B. in den Gemeinden in Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen erhoben wird mit dem Hintergrund, dass das Innehaben einer Zweitwohnung Ausdruck besonderer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit ist. Eine weitere Begründung ist, dass die Gemeinden für die auswärtigen Inhaber einer Zweitwohnung Aufwendungen erbringen, ohne Einnahmen wie bei Dauerbewohnern zu erhalten. Als Bemessungsgrundlage wird der Mietwert herangezogen.
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