der sich infolge des Vermögensübergangs im Rahmen einer Umwandlung ergebende Gewinn des übertragenden Unternehmens. Der Übertragungsgewinn resultiert im wesentlichen aus der in der steuerlichen Übertragungsbilanz (Umwandlungsbilanz) erforderlichen Offenlegung der stillen Reserven. Er wird u. a. um die mit der Umwandlung verbundenen Aufwendungen (u. a. Gewerbesteuer auf den Übertragungsgewinn) gemindert.
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