Der Hersteller ist verpflichtet, ein über die übliche Warenkontrolle hinausgehendes Kontrollverfahren sicherzustellen. Dadurch soll der Zustand jedes einzelnen Produkts ermittelt werden, so dass mit der Aufdeckung sämtlicher, typischerweise auftretender Fehler das Inverkehrbringen eines mangelhaften Produkts ausgeschlossen wird. Siehe auch Produkthaftung (mit Literaturangaben).
Literatur: Winkelmann, Die Befundsicherungspflicht des Herstellers - ein erster Schritt zur Beweis-lastumkehr beim Kausalitätsnachweis im Produzentenhaftungsrecht?, in: Monatsschrift für Deutsches Recht, 1989, 16 ff; BGH, in: Neue Juristische Wochenschrift 1993, 528, (529), „Mehrwegflasche II”.
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