(Bilanzierung von Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht). Hat ein Unternehmen eine Forderung gegenüber einem anderen Unternehmen, an dem es mit über 20% aber unter 50% beteiligt ist, so ist diese Forderung als „Forderung gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht” zu bilanzieren. Dieser Ausweis geht dem Ausweis aus anderen Positionen (z.B. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) vor, um die finanzielle Verpflichtung der Unternehmen zu offenzulegen. Siehe auch Umlaufvermögen (mit Literaturangaben).
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