Andere Bezeichnungen sind „An-Bord-Konnossement” sowie „Shipped an Board Bill of Lading”. Das Bordkonnossement umfasst die Bestätigung der Reederei (bzw. deren Agent) über den Empfang der Güter zum Transport und über die erfolgte Verladung der Güter (in äusserlich guter Verfassung) auf dem benannten Schiff. Gegensatz siehe Übemahmekonnossement; siehe auch Konnossement.
, An-Bord-Konnossement, (engl.) Shipped on Board Bill of Lading/ Shipped on Board B/L. S. Konnossement.
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