In der Wohngebäude- und Hausratversicherung beinhaltet die Feuerversicherung Explosionen von Leuchtgas und Beleuchtungskörpern. Durch die Explosionsklausel wird der Versicherungsschutz auf Explosionen aller Art ausgedehnt. Nach dieser Klausel gilt als Explosion eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen und Dämpfen beruhende plötzlich verlaufende Kraftäusserung.
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