(... named port of shipment) — FOB; frei an Bord (... benannter Verschiffungshafen). S. a. Incoterms 2000.
Incoterms
named port of shipment, Kurzbezeichnung: FOB, frei an Bord ... benannter Verschiffungshafen. Vertragsformel der von der Internationalen Handelskammer (ICC) entwickelten Incoterms.
Siehe: FOB
... benannter Verschiffungshafen, Kurzbezeichnung: FOB, engl.: free on board ... named port of shipment. Vertragsformel der von der Internationalen Handelskammer (ICC) entwickelten Incoterms.
(... benannter Verschiffungshafen) — (engl.) Free On Bord (FOB). Internationale Handelsklausel, die nur fur den See- oder Binnenschiffstransport verwendet werden kann. Sie besagt, dass der Exporteur liefert, wenn die Ware die Schiffsreling im benannten Verschiffungshafen überschritten hat. Danach trägt der Importeur alle Kosten und Gefahren des Verlustes oder der Beschädigung der Ware. Die FOB-Klausel verpflichtet den Exporteur, die Ware zur Ausfuhr freizumachen. S. a. Incoterms 2000.
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