(Hermes-Garantie, Deutschland). Form der sog. Hermes-Deckungen zur Sicherung deutscher Exportgeschäfte; siehe auch Exportkreditgarantien des Bundes. Der Bund definiert die Hermes-Garantie mittels Abgrenzung von der Hermes-Bürgschaft: Eine Hermes-Bürgschaft liegt vor, wenn der ausländische Vertragspartner des deutschen Deckungsnehmers (z.B. ein deutscher Exporteur) oder ein für das Forderungsrisiko voll haftender Garant ein Staat, eine Gebietskörperschaft oder eine vergleichbare Institution ist. Eine Hermes-Garantie liegt dagegen in allen Fällen anderer ausländischer Vertragspartner vor. Internetadressen: (AuslandsGeschäftsAbsicherung der BRD) www.agaportal.de, www.exportkredit garantien.de.
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