spezifisches Auswahlverfahren für Zufallsstichproben. Die Auswahl erfolgt hierbei nach dem Geburtstag (evtl. auch dem -monat - nicht aber etwa dem -jahr!) der einzelnen Personen. Besonders häufig angewandt wird die „Geburtstagsregel“ im Rahmen der mehrstufigen Auswahl, bei der Auswahl von Personen aus Haushalten: Es ist die Person zu befragen, die als erste im Jahr Geburtstag hat bzw. die mit der niedrigsten der Zahlen zwischen 1 und 31 oder auch die, die - vom Befragungstag gerechnet - als letzte Geburtstag hatte bzw. als nächste haben wird.
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