Dienen in der Marktforschung der Ziehung einer repräsentativen Stichprobe unter sachlichen Aspekten, wenn die Grundgesamtheit so groß ist, dass keine Vollerhebung, sondern nur eine Teilerhebung durchgeführt werden kann. Auswahlverfahren unterteilen sich in die Verfahren der Zufallsauswahl (reine Zufallsauswahl wie das Losverfahren oder das Verfahren mit Zufallszahlen; geschichtete Zufallsauswahl und Klumpenverfahren) und der bewussten Auswahl (willkürliche Auswahl, Konzentrationsverfahren, typische Auswahl, Quotenauswahl). Als Mischform der zufälligen und nicht zufälligen Auswahlverfahren ist das in der Praxis häufig angewandte Random-Route-Verfahren anzuführen (z. B. zufällig ausgewählte Befragungsstandorte, verbunden mit Verfahrensregeln für die Auswahl der Personen).
Auswahlverfahren werden in der Marktforschung zur Bildung von Stichproben eingesetzt. Dabei stellt sich zunächst die Frage des Auswahlprinzips (Sampling Principle), wie beispielsweise Zufallsprinzip, Quotenprinzip, Schneeballprinzip. Danach ist die Frage der Auswahlbasis (Sampling Frame) zu beantworten. Daran schließt sich die Frage nach dem Auswahlprozeß (Sampling Procedure), wie beispielsweise einfache Zufallsauswahl, geschichteteZufallsauswahl, mehrstufige Auswahlprozesse, an.
Alle diese Teilfragen der Stichprobenbildung haben im Rahmen der Auswahlverfahren (Sampling Methods) eine entsprechende Lösung gefunden. So wird zum Beispiel beim Konzentrationsverfahren bei der Bildung der Grundgesamtheit eine Restgruppe, die noch andere Merkmale aufweist, einfach abgeschnitten. Deshalb wird dieses Verfahren auch Abschneideverfahren ( Cut-off-Verfahren) genannt. Die Bezeichnung Konzentrationsverfahren weist dagegen darauf hin, daß man sich bei der Bildung der Stichprobe auf die Merkmalsgruppe konzentriert, die besonders interessant oder wichtig ist.
Kann eine hinreichende Urteilsqualität gewonnen werden, ohne sämtliche Prüfungspflichtigen Unterlagen in eine Prüfung einzubeziehen, spricht man von einer Auswahlprüfung. Bei einer Auswahlprüfung ist die Erzielung einer hinreichenden Urteilsqualität verbund en mit der Bestimmung des Prüfungsumfanges und der Auswahlverfahren, d. h. der Festlegung der Art und Weise der Auswahl der den Prüfungsumfang bestimmenden Geschäftsfälle. Die in der Prüfungspraxis angewandten bzw. in der Literatur beschriebenen Auswahlverfahren lassen sich mit den Termini »bewußte« (»gezielte«) Auswahl und »Zufalls«auswahl kennzeichnen. Bei der Auswahltechnik der bewußten Auswahl ist die subjektive, aber nach pflichtgemäßem Ermessen getroffene Entscheidung des Prüfers dafür ausschlaggebend, welche Geschäftsfälle geprüft werden. Hierbei sind drei Möglichkeiten gegeben: der Prüfer kann eine Auswahl typischer Fälle (d. h. von Fällen, die für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit aller Geschäftsfälle als typisch gehalten werden), eine Auswahl nach dem Konzentrationsprinzip (d. h. von Fällen, denen besondere Bedeutung für die Urteilsbildung beizulegen ist) oder eine detektivische Auswahl (d. h. von Fällen, bei denen Fehler zu vermuten sind) treffen. Die genannten Auswahltechniken werden in der Praxis miteinander kombiniert. Nachteile der bewußten Auswahl sind die Nichtbeweisbarkeit der Repräsentanz der ausgewählten Geschäftsfälle und eine daraus resultierende eventuelle Unwirtschaftlichkeit bei der Festlegung des Prüfungsumfangs. Das wesentliche Kennzeichen der Zufallsauswahl ist, daß jeder Geschäftsfall die gleiche bzw. eine bestimmte, berechenbare und von Null verschiedene Chance hat, geprüft zu werden. Der Vorteil der Zufallsauswahl ist darin zu sehen, daß es die Wahrscheinlichkeitsrechnung erlaubt, den Spielraum zu bestimmen, innerhalb dessen der durch die stichprobenweise Prüfung gef und ene Aussagewert um den bei lückenloser Prüfung gef und enen Wen pendelt. Dadurch kann angegeben werden, mit welcher Sicherheit ein Prüfungsgegenstand aufgrund einer stichprobenweisen Prüfung als ordnungsgemäß bzw. nicht ordnungsgemäß zu bezeichnen ist (Zufallsauswahl). Daneben wird in der statistischen Literatur noch die Auswahl auf das Geratewohl erwähnt. Da es sich hier um eine subjektive Auswahl handelt, die nicht nach dem pflichtgemäßen Ermessen erfolgt, widerspricht diese den Grund sätzen ordnungsmäßiger Abschlußprüfung.
dienen zur Entnahme von Stichproben, die die zu untersuchenden Grundgesamtheiten möglichst gut repräsentieren. Neben den Verfahren der bewussten Auswahl (Stichprobenverfahren) gibt es die Zufallsauswahlverfahren, welche die zufällige Auswahl von Stichprobenelementen - als Voraussetzung für die Anwendbarkeit mathematisch-statistischer Verfahren - gewährleisten sollen. Neben der Auslosung und dem Würfeln finden in der Praxis vor allem Zufallszahlen Anwendung, die entweder aus einer Zufallszahlen- tafel entnommen oder als Pseudozufallszahlen direkt durch entspechende Algorithmen auf EDV-Anlagen erzeugt werden. Bei einer Auswahl aus einer Personengesamtheit kann man Personen nach dem Antangsbuchstaben ihres Namens (öuchstaben- auswahl) oder nach ihrem Geburtstag (Geburtstagsauswahl) auswählen; eine echte Zufallsauswahl liegt hier allerdings nur dann vor, wenn Auswahlmerkmal und Untersuchungsmerkmal unabhängig voneinander sind. Wählt man aus einer durchnumerierten Grundgesamtheit im Rahmen einer 10%- Stichprobe z.B. jeweils nur jedes 10. Element aus, und zwar bei zufälliger Festlegung des 1. Elements, so liegt eine systematische Auswahl vor; sie sollte nur angewandt werden, wenn feststeht, dass die Ausprägungen des Untersuchungsmerkmals in der Grundgesamtheit keine periodischen Schwankungen aufweisen. Literatur: Cochran, W G., Stichprobenverfahren, Berlin, New York 1972. Krug, W.JNourney, M., Wirtschafts- und Sozialstatistik. Gewinnung von Daten, München, Wien, 1982.
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