(Abschneideverfahren): Ein statistisches Auswahlverfahren, das sich besonders bei Untersuchungen von stark konzentrierten Merkmalen eignet, so dass eine relativ kleine Zahl von Merkmalsträgern schon ausreicht, um ausreichende Informationen über die Merkmalswerte der Grundgesamtheit zu liefern. Im Normalfall werden dabei die als typisch angesehenen Fälle in die Stichprobe aufgenommen. Besonders bei Marktforschungsuntersuchungen werden die für einen Untersuchungszusammenhang als wichtig angesehenen Elemente einbezogen, alle übrigen “abgeschnitten”. So werden z.B. in der monatlichen Berichterstattung der amtlichen Statistik nur die Betriebe mit mindestens 10 Beschäftigten erfaßt. Wiewohl dies nur wenig mehr als 50 % aller Betriebe sind, machen diese fast 98 % des Gesamtumsatzes aller Betriebe und fast ebenso viele Beschäftigte aus.
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