strukturierte Abbildung der Grundgesamtheit, die es gestattet, auf einfachem, d.h. zeit- und kostensparendem Wege eine Auswahl von Elementen aus der Grundgesamtheit vorzunehmen. Damit stellt die Auswahlbasis die Grundlage für den Auswahlplan dar, durch den die Einzelheiten einer Teilerhebung bestimmt werden. In erster Linie kommen dafür Adressbücher, Karteien, Einwohnermeldestatistiken u. ä. in Betracht. An die Auswahlbasis werden folgende Anforderungen gestellt: • Sie muss von ihrer Konzeption her alle Elemente der Grundgesamtheit erfassen. • Ihre Vollständigkeit darf nicht durch nachlässige Führung gefährdet werden. • Sie muss aktuell sein. • Sie darf nicht durch Doppelzählung entstellt werden.
Siehe Basis
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