Die Durchführung einer Teilerhebung erfordert ein besonders sorgfältiges Vorgehen, um die Repräsentativität der Auswahl zu gewährleisten. Zu diesem Zweck wird ein Auswahlplan aufgestellt, der festlegt, wie die zu untersuchenden Erhebungseinheiten der Grundgesamtheit entnommen werden sollen. Grundlage ist die Bestimmung einer Auswahlbasis (z.B. Adressbücher und Karteien). Im Mittelpunkt der Überlegungen steht die Entscheidung über das Auswahlprinzip. Da die konkrete Bestimmung der Erhebungseinheiten mit Hilfe eines Zufallsprozesses (wie Lotterie oder Auswürfeln) wirtschaftlich sehr aufwendig wäre, verwendet man zumeist Auswahltechniken wie die Auswahl mit Zufallszahlen oder die systematische Auswahl. Von massgeblicher Bedeutung für die Genauigkeit einer Teilerhebung ist schliesslich die Entscheidung über den Umfang der Stichprobe. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Kosten der Erhebung bei wachsendem Umfang linear, ihre Genauigkeit allerdings nur unterproportional ansteigen.
Literatur: Krug, W./Nourney, M., Wirtschafts- und Sozialstatistik: Gewinnung von Daten, München, Wien 1982.
(Stichprobenplan): Der genaue Plan des Vorgehens bei der Durchführung einer - Teilerhebung. Er grenzt im einzelnen die Grundgesamtheit in sachlicher, räumlicher und zeitlicher Hinsicht ab, definiert die Basis für die Auswahl, beschreibt das - Auswahlver tabren in seinen Einzelheiten und die Besonderheiten der dabei angewandten Techniken und Verfahrenswege und legt den Stichprobenumfang fest.
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