Forderung von Strukturgleichheit bezüglich Stichprobe und Grundgesamtheit. Eine Stichprobe ist dann repräsentativ, wenn sie in der Verteilung aller untersuchungsrelevanten Merkmale der Grundgesamtheit entspricht, d.h. ein zwar verkleinertes, aber wirklichkeitsgetreues Abbild der Grundgesamtheit darstellt. Siehe auch Marktforschungsmethoden (mit Literaturangaben).
meint zunächst ganz allgemein, dass die Ergebnisse einer Teilerhebung (Stichprobe) quasi stellvertretend für die Grundgesamtheit stehen (sollen). Das kann im einzelnen auf zwei Wegen zu erreichen versucht werden (Auswahlverfahren und -techniken): dadurch, dass man mittels sog. bewusster Auswahl einen „repräsentativen Querschnitt“ hersteilen will. In der Praxis der Marktforschung wird dazu meist das Quotenverfahren herangezogen. Die Repräsentativität ist dann allerdings nicht quantifizierbar. dadurch, dass man die Zusammensetzung der Stichprobe „zufallsgesteuert“ sein läßt, also eines der vielen Verfahren der Zufallsauswahl benutzt. Durch Anwendung wahrscheinlichkeitstheoretischer Überlegungen wird damit der Zufallsfehler als indirektes Maß für die Repräsentativität berechenbar.
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