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Repräsentativität

Forderung von Strukturgleichheit bezüglich   Stichprobe und   Grundgesamtheit. Eine Stichprobe ist dann repräsentativ, wenn sie in der Verteilung aller untersuchungsrelevanten Merkmale der Grundgesamtheit entspricht, d.h. ein zwar verkleinertes, aber wirklichkeitsgetreues Abbild der Grundgesamtheit darstellt. Siehe auch   Marktforschungsmethoden (mit Literaturangaben).

meint zunächst ganz allgemein, dass die Er­gebnisse einer Teilerhebung (Stichprobe) quasi stellvertretend für die Grundgesamt­heit stehen (sollen). Das kann im einzelnen auf zwei Wegen zu erreichen versucht wer­den (Auswahlverfahren und -techniken): dadurch, dass man mittels sog. bewusster Auswahl einen „repräsentativen Quer­schnitt“ hersteilen will. In der Praxis der Marktforschung wird dazu meist das Quotenverfahren herangezogen. Die Repräsentativität ist dann allerdings nicht quantifizierbar. dadurch, dass man die Zusammensetzung der Stichprobe „zufallsgesteuert“ sein läßt, also eines der vielen Verfahren der Zufallsauswahl benutzt. Durch Anwen­dung wahrscheinlichkeitstheoretischer Überlegungen wird damit der Zufalls­fehler als indirektes Maß für die Repräsen­tativität berechenbar.       

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