Ein Symbol oder Kennzeichen, das durch die charakteristischen Merkmale seiner Gestaltung, Aufmachung oder Ausstattung typisch für ein Wirtschaftsunternehmen ist, ohne eine - Geschäfts-, Firmen- oder Namensbezeichnung darzustellen. Geschäftsabzeichen können zum Beispiel charakteristische Firmensymbole, bestimmte Hausfarben, Werbeslogans, einprägsame Telefonnummern, oder Aufmachungs- und Ausstattungsmerkmale wie bestimmte Uniformen, eine bestimmte Kleidung oder auch eine Geschäftsausstattung sein. Geschäftsabzeichen, die zugleich zur Kennzeichnung von Waren verwendet werden, sind auch Warenzeichen und genießen den damit verbundenen rechtlichen Schutz. Darüber hinaus sind Geschäftsabzeichen gegen Nachahmung oder Verwechslung nur dann geschützt, wenn sie - Verkehrsgeltung erlangt haben (§ 16 Abs. Ill UWG).
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