Grundsätzlich haften Grundbesitzer, wenn von ihrem Besitz Gefahren für Dritte ausgehen. Deswegen braucht, wer Grund und Boden sein Eigen nennt, eine Grundstücks-Haftpflichtversicherung. Diese tritt immer dann ein, wenn der Eigentümer fahrlässig und unabsichtlich einen Schaden herbeigeführt oder diesen zu verantworten hat. Und zwar bei unbebauten und bebauten Grundstücken.
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