Halter eines Kraftfahrzeuges ist, wer es für eigene Rechnung benutzt und die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug besitzt. Die tatsächlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte bestimmen, wer der Halter ist. Die Eigentumsverhältnisse sind daher nicht immer entscheidend. Bei Sicherungsübertragung ohne Besitzübertragung wird der Erwerber meist nicht Halter. Es kann aber auch Verfügungsgewalt des Halters fortbestehen, der das Kraftfahrzeug einem anderen zum Gebrauch überlässt. Der Mieter eines Kraftfahrzeuges ist Halter, wenn er es für eigene Rechnung in Gebrauch nimmt. Vor allem dann, wenn er die laufenden Betriebskosten trägt, über seine Verwendung bestimmt und die Führung selbst übernimmt. Dies gilt übrigens auch für Leasingnehmer. Halter wird man aber nicht bei der einmaligen Anmietung eines Kraftfahrzeuges für eine einzelne Fahrt.
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