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Handel vom Lager

 Betriebsform des stationären Einzel­handels, die in dieser (im Handelszensus noch mit dem Zusatz „Lagerplatz“ versehe­nen) Bezeichnung zwar einen gewissen Hin­weis auf Gemeinsamkeiten im Leistungspro­fil hinsichtlich der Geschäftsflächendimen- sionierung, des Bedienungsprinzips und der Verkaufsatmosphäre geben mag, gleichwohl je nach gewähltem Branchen- bzw. Sorti­mentsschwerpunkt sehr unterschiedliche handelsbetriebliche Erscheinungsformen umfaßt: So z. B. jene des Kraftfahrzeug- und Brenn­stoffhandels, die nach den Ergebnissen der Handels- und Gaststättenzählung 1985 weit mehr als die Hälfte der Arbeitsstätten und gut 4/5 des Gesamtumsatzes als Hauptbetei­ligte und - im Vergleich zu 1979 - als Wachs­tumträger des Handels vom Lager gelten können. Dabei hat allein der Kraftfahrzeug­handel seit 1979 die Zahl der Arbeitsstätten mehr als verdoppelt, die Geschäftsfläche an­nähernd verdreifacht und den Umsatz fast vervierfacht. So aber auch, was die gleichfalls stark expan­dierenden Getränkeabholmärkte betrifft, die mit
3. 661 Arbeitsstätten (= 12%) und ei­nem Umsatz von 1,3 Mrd. EUR (= 3%) aus­gewiesen werden. Die A. C. Nielsen GmbH, Frankfurt, registriert demgegenüber per 1.1.1989 bereits
6. 300 Getränkeabholmärkte mit einem Jahresumsatz in 1988 von 2,89 Mrd. EUR, was allerdings auch auf den nicht ohne weiteres vergleichbaren Untersu­chungsansatz zurückzuführen sein dürfte. Der Handel mit Metall- und Kunststoffwa­ren (Baustoffhandel) sowie der Handel mit Möbeln (Mitnahmemöbel) beteiligten sich schließlich lt. Handelszensus 1985 mit je­weils rd. 48% der Arbeitsstätten und rd. 2% des Umsatzes am Handel vom Lager, wobei deren Marktbedeutung als bedarfsspezifi­sche Einkaufsstätten des Verbrauchers je­doch nicht losgelöst vom diesbezüglichen Stellenwert branchenmäßig ähnlich orien­tierter Fachgeschäfte und Fachmärkte betrachtet werden darf.      

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