Betriebsform des stationären Einzelhandels, die in dieser (im Handelszensus noch mit dem Zusatz „Lagerplatz“ versehenen) Bezeichnung zwar einen gewissen Hinweis auf Gemeinsamkeiten im Leistungsprofil hinsichtlich der Geschäftsflächendimen- sionierung, des Bedienungsprinzips und der Verkaufsatmosphäre geben mag, gleichwohl je nach gewähltem Branchen- bzw. Sortimentsschwerpunkt sehr unterschiedliche handelsbetriebliche Erscheinungsformen umfaßt: So z. B. jene des Kraftfahrzeug- und Brennstoffhandels, die nach den Ergebnissen der Handels- und Gaststättenzählung 1985 weit mehr als die Hälfte der Arbeitsstätten und gut 4/5 des Gesamtumsatzes als Hauptbeteiligte und - im Vergleich zu 1979 - als Wachstumträger des Handels vom Lager gelten können. Dabei hat allein der Kraftfahrzeughandel seit 1979 die Zahl der Arbeitsstätten mehr als verdoppelt, die Geschäftsfläche annähernd verdreifacht und den Umsatz fast vervierfacht. So aber auch, was die gleichfalls stark expandierenden Getränkeabholmärkte betrifft, die mit
3. 661 Arbeitsstätten (= 12%) und einem Umsatz von 1,3 Mrd. EUR (= 3%) ausgewiesen werden. Die A. C. Nielsen GmbH, Frankfurt, registriert demgegenüber per 1.1.1989 bereits
6. 300 Getränkeabholmärkte mit einem Jahresumsatz in 1988 von 2,89 Mrd. EUR, was allerdings auch auf den nicht ohne weiteres vergleichbaren Untersuchungsansatz zurückzuführen sein dürfte. Der Handel mit Metall- und Kunststoffwaren (Baustoffhandel) sowie der Handel mit Möbeln (Mitnahmemöbel) beteiligten sich schließlich lt. Handelszensus 1985 mit jeweils rd. 48% der Arbeitsstätten und rd. 2% des Umsatzes am Handel vom Lager, wobei deren Marktbedeutung als bedarfsspezifische Einkaufsstätten des Verbrauchers jedoch nicht losgelöst vom diesbezüglichen Stellenwert branchenmäßig ähnlich orientierter Fachgeschäfte und Fachmärkte betrachtet werden darf.
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