Hierbei handelt es sich um Gläubigerpapiere, weil sie eine Laufzeit haben. Sie werden bis zu ihrer Fälligkeit im Unternehmen gehalten. Bilanzierung: Sind held-to-maturity securities innerhalb des nächsten Jahres fällig, sind sie im Umlaufvermögen auszuweisen. Liegt ihre Restlaufzeit über einem Jahr, sind sie im Anlagevermögen zu zeigen. Held-to-maturity securities sind stets in Höhe der fortgeftihrten Anschaffungskosten (einschliesslich premium oder discount) zu bilanzieren, weil sich zwischenzeitliche Kursschwankungen bis zur Fälligkeit ausgleichen.
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