(Einkommensteuer, deutsche) ist bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte bei den einzelnen Einkunftsarten durchzuführen. Dabei sind positive und negative Ergebnisse aus unterschiedlichen Quellen innerhalb derselben Einkunftsart und des gleichen Ermittlungszeitraumes unter Beachtung einkunftsspezifischer Verrechnungsverbote (z.B. § 2b EStG) uneingeschränkt verrechnungsfähig. Siehe auch Verlustausgleich und Vertikaler Verlustausgleich.
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