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Immaterialität

(insbesondere bei touristischen Dienstleistungen). Ein wesentliches Merkmal der (touristischen) Dienstleistung ist ihre Immaterialität. Der Nationalökonom J.-B. Say benutzte bereits 1852 den Begriff der Immaterialität zur Kennzeichnung von Dienstleistungen als „... un produit reel, mais immatiriel”. Manche Autoren sprechen in diesem Zusammenhang auch anschaulich von der „Nichtgreifbarkeit”. In der englischsprachigen Literatur wird normalerweise von „intangibility” gesprochen. Dieses Kriterium umfasst den Tatbestand, dass Dienstleistungen vor und nach ihrem Vollzug nicht sinnlich wahrnehmbar und damit im Unterschied zu physischen Produkten weder greif- noch sichtbar sind. Die Dienstleistung führt also zu einer Zustandsveränderung des sog. externen Faktors: Das Auto fährt nach der Reparatur wieder, der Restaurantbesucher ist gesättigt, der Urlauber gebräunt und erholt. Potential und Prozess einer Dienstleistung sind also i.d.R. weder sichtbar noch greifbar, haben also immateriellen Charakter; das Ergebnis kann jedoch durchaus auch materiell sein. Die touristische Dienstleistung, speziell die von Reiseveranstaltern erbrachte Leistung, erfüllt norma­lerweise vollständig das Kriterium der Immaterialität. Sie vermag die menschlichen Sinne wie Auge, Gehör, Geschmack und Tastsinn direkt, d.h. ohne den Einsatz von Trägermedien, nicht anzusprechen, kann also weder gesehen, gehört, probiert, berührt noch gewogen oder gemessen werden. Siehe auch   Tourismusbetriebslehre,   Dienstleistungen und   Dienstleistungsmanagement, je­weils mit Literaturangaben. auch Intangibilität genannt, bezeichnet die Nicht-Körperlichkeit, Nicht-Greifbarkeit und damit Sub­stanzlosigkeit eines Gutes. Eine Vielzahl von   Dienstleistungen weisen immaterielle  Leistungser­gebnisse auf.

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